Ihr akkreditiertes Analyselabor
Analyse. Probenahme. Schulung. - Alles aus einer Hand.

Wasseranalysen nach Trinkwasserverordnung

ICP Analytik GmbH & Co. KG ist eine gemäß §15 Absatz 4 der Trinkwasserverordnung zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle beim Land Schleswig-Holstein. Probenahme und Analytik nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gehören zu unserer Kernkompetenz und seit bereits über 20 Jahren unterstützen wir private, gewerbliche und öffentliche Kunden bei Ihrer Untersuchungspflicht gegenüber den Gesundheitsämtern.

Informieren Sie sich nachfolgend gerne über unser Dienstleistungen im Bereich der TrinkwV. Informationen zur gesetzlichen Untersuchungspflicht für Warmwasser-Großanlagen (Legionellen-Untersuchung) finden Sie hier: Untersuchung auf Legionellen nach TrinkwV.

Einzelwasserversorger (Hausbrunnen)

Als Besitzer eines Hausbrunnens und daher als c-Anlagen Betreiber werden Sie jährlich von Ihrem Gesundheitsamt dazu aufgefordert den trinkwassergeeigneten Zustand ihres Brunnenwassers nachzuweisen. Der Untersuchungsumfang variiert dabei je nach Region und zuständigem Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne ein Angebot bei uns an, wir übernehmen für Sie die Probenahme, die akkreditierte Analyse Ihrer Probe sowie die Übermittlung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Auf Wunsch nehmen wir Sie auch in unsere jährliche Routine mit auf.

Gruppenversorger (zentrale und dezentrale Wasserwerke)

Zentrale (Wasserversorgungsanlagen Typ a) und dezentrale Wasserwerke (Typ b) sind je nach Trinkwasser-Abgabemenge zu engmaschigen Untersuchung Ihrer Parameter verpflichtet. Auch hier bieten wir alles als regionaler Partner alles aus einer Hand an. Von der routinierten Probenahme durch eigenes Personal, über die akkreditierte Analytik im Labor bis hin zur elektronischen Übermittlung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Auch bereits neue Parameter der neuen Trinkwasserverordnung (2023), wie PFAS, Arzneimittel und Hormone können von uns direkt im Haus durchgeführt werden.

Öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Soziale Einrichtungen)

Betreiber öffentlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime und weitere soziale Einrichtungen werden sind durch die Trinkwasserverordnung verpflichtet das Trinkwasser, was an Dritte abgegeben wird regelmäßig prüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erfüllung ihrer jährlichen Untersuchungspflichten. Gerne übernehmen wir auch die Untersuchung ganzer Gemeinden oder sozialer Verbände und kümmern uns, um die Logistik und Planung der Beprobung.

Schwermetall-Untersuchungen

Bei Neubaumaßnahmen oder alten Gebäuden wird oft eine Untersuchung auf Schwermetalle mittels der gestaffelten Stagnation nach Empfehlung des Umweltbundesamtes gefordert. Da hierbei Stagnationszeiten des Wasser eingehalten werden müssen, ist dies im laufenden Betrieb gerade für Kindertagestätten oder Alten- und Pflegeheime problematisch oder sogar unmöglich. Wir bieten hier flexible Probenahmen auch außerhalb der Betriebszeiten ein und gehen gerne, sofern möglich, auf Ihre besonderen Anforderungen ein.

Probenahme

Die Probenahme bei allen Untersuchungen erfolgt durch von uns geschulte und zertifizierte Probenehmer. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige Terminplanung an und versuchen dabei auch Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Unsere Probenehmer sprechen dan